Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.06.2011
- 12 K 1076/10 -
VG Arnsberg: Errichtung einer Moschee im Gewerbegebiet zulässig
Unzumutbare Belästigungen oder Störungen des Gewerbebetriebs für Nachbarn durch Moscheebau nicht zu befürchten
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage eines Eigentümers einer Druckerei gegen die Errichtung einer Moschee auf einem Nachbargrundstück abgewiesen. Der Bau der Moschee verletzt weder das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme, noch ist für den Eigentümer zu befürchten, dass die Druckerei durch die geplante Moschee mit unzumutbaren Belästigungen und Beschränkungen des Betriebes rechnen muss.
Im zugrunde liegenden Fall wurde von der Stadt Iserlohn eine Baugenehmigung für eine
Moschee-Bau wegen Unzulässigkeit des Bebauungsplans nicht an Bestimmungen von 1983 zu messen
Diesen Argumenten sind die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Arnsberg nicht gefolgt. In dem Urteil führen sie aus, dass die Genehmigung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts verstoße. Die Genehmigung sei nicht an den Bestimmungen des 1983 beschlossenen Bebauungsplanes zu messen, weil dieser Plan unwirksam sei. Die in ihm getroffenen Regelung, dass die Gewerbebetriebe im Plangebiet Vorkehrungen zu treffen hätten, damit bestimmte Lärmgrenzwerte in den angrenzenden Wohngebieten nicht überschritten würden, sei mit den baurechtlichen Vorschriften nicht vereinbar. Ein derartiger von einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Anlagen im Plangebiet insgesamt einzuhaltender „Zaunwert“ (Summenpegel) könne nicht umgesetzt werden. Denn er treffe keine Aussage dazu, welche Emmissionen von einem bestimmten Grundstück im Plangebiet ausgehen dürften.
Baurechtliches Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt
Gegen die unter diesen Umständen maßgeblichen Bestimmungen des Baurechts verstoße der geplante Bau nicht. Er verletze insbesondere nicht das baurechtliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
- OVG Rheinland-Pfalz: Bau von Moschee in Gewerbegebiet zulässig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2009
[Aktenzeichen: 8 A 10291/09.OVG]) - Kein Abwehrrecht eines Nachbarn gegen den Bau einer Moschee
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 12.07.2005
[Aktenzeichen: 2 G 1000/05]) - Nachbarin muss Moscheebau hinnehmen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.07.2008
[Aktenzeichen: 1 K 23/08.KO])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12057
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12057
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.