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Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 11.01.2013
- 2 L 726/12 -
Erfolgreicher Eilantrag eines Lehrers gegen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Trotz schwerwiegender Verletzung der ihm obliegenden Dienstpflichten sind gesetzliche Voraussetzungen für das Verbot nicht gegeben
Für die Erteilung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte bedarf es an notwendigen zwingenden dienstlichen Gründen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte die Bezirksregierung gegenüber einem
Gesetzliche Voraussetzungen für das Verbot nicht gegeben
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbotes. Die Bezirksregierung sei zwar völlig zu Recht davon ausgegangen, dass der Vorfall nicht nur ein
Antragsteller hat zunächst fehlendes Unrechtsbewusstsein wahrheitsgemäß eingeräumt
An den notwendigen zwingenden dienstlichen Gründen für das
Keine vergleichbaren Übergriffe und Distanzüberschreitungen gegenüber Schülerinnen nachweisbar
Gegen eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
- Niedersächsisches OVG: Schwere Dienstvergehen rechtfertigen Entfernung eines Grundschulrektors aus dem Beamtenverhältnis
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.12.2010
[Aktenzeichen: 20 LD 3/09]) - Nichterfüllung von Unterrichtsverpflichtung kann zu Dienstenthebung führen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.05.2009
[Aktenzeichen: 20 ZD 4/09])
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Dokument-Nr. 15036
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