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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.07.2023
- 11 L 184/23 -
Führerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum
Cannabiskonsum rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnisentzug
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller war im Juli 2022 mit einem
Trennungsgebot auch beim Fahren mit E-Scooter zu beachten
Das VG lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers ab. Die Fahrerlaubnisbehörde müsse demjenigen die Fahrerlaubnis entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise. Dies sei beim Antragsteller anzunehmen, weil er das zu Recht angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht eingereicht habe. Eines solchen Gutachtens bedürfe es, um zu klären, ob der gelegentlich
Öffentliches Interesse rechtfertigt sofortigen Entzug des Führerscheins
Die gesetzte Frist von drei Monaten zur Beibringung des Gutachtens sei ausreichend gewesen, weil Zweifel an der Fahreignung nach einem Verstoß gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33120
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