wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.03.2008
VG 1 A 193.07 -

Landes-Jagdzeitenverordnung Berlin von 2007 teilweise nichtig

Das Verwaltungsgerichts Berlin hat der Klage eines Jägers stattgegeben, der festgestellt wissen wollte, dass er nach wie vor zur Jagd auf Steinmarder, Blässhühner, Ringeltauben und Stockenten berechtigt ist.

Die Jagd auf diese Tiere war mit der Jagdzeitenverordnung aus dem Jahr 2007 durch Aufhebung der bundesrechtlich festgesetzten Jagdzeiten praktisch verboten worden. Das Gericht befand jetzt, dass die Verordnung insoweit nichtig ist, weil sie nicht der Ermächtigungsgrundlage im Landesjagdgesetz entspreche.

Die Aufhebung der Jagdzeit für den Steinmarder war von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung damit begründet worden, dass diese Tiere nur mit Fallen effektiv gejagt werden könnten. Da die Fallenjagd in Berlin verboten sei, sei die Festlegung einer Jagdzeit nicht sinnvoll. Das Gericht hielt dies nicht für tragfähig und urteilte, dass das durch die Eigentumsgarantie verfassungsrechtlich geschützte Jagdrecht nur aus den im Jagdrecht (Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz) genannten Gründen, u.a. der Hege des Wildes eingeschränkt werden dürfe, nicht aber, weil ein praktisches Bedürfnis nach Zulassung der Jagd nicht bestehe. Nicht die Beibehaltung des Jagdrechts, sondern seine Einschränkung müsse jagdrechtlich gerechtfertigt sein. Jagdrechtlich relevante Erwägungen wie solche des Arten- und Tierschutzes oder der Wildhege habe das verklagte Land Berlin hier aber nicht geltend gemacht.

Für die genannten Vogelarten beruhte das Jagdverbot auf der Erwägung der Senatsverwaltung, dass ein Großteil der Tiere bei der Jagd mit Schrot nicht tödlich getroffen, sondern nur krank geschossen werde. Eine Nachsuche sei oft nicht möglich, da diese verletzten Tiere für den Jäger nicht unbedingt erkennbar seien. Da andererseits Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen durch Vögel nach den Erkenntnissen der Jagdbehörden nicht vorkämen, sei eine Bejagung zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden nicht erforderlich. Das Gericht entschied hierzu, dass diese Erwägungen – sofern sie objektiv belegbar seien - zwar das Verbot rechtfertigen könnten, Vögel mit Schrotmunition zu jagen, nicht aber ein vollständiges Jagdverbot. Jagdverbote könnten nur erlassen werden, wenn jegliche Jagd auf eine Tierart – unabhängig von der Jagdmethode – gegen jagdrechtliche Grundsätze verstoße. Seien aber – wie hier die Schrotjagd - nur bestimmte Jagdmethoden zu beanstanden, dürften auch nur diese verboten werden. Neben der Schrotjagd gebe es auch die – gerade vom Kläger betriebene - Jagd mit Falken auf Vögel, aber auch mit kleinkalibriger Munition, für deren Verbot keine sachlichen Gründe erkennbar seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/2008 des VG Berlin vom 28.03.2008

Aktuelle Urteile aus dem Jagdrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Jagdausübungsrecht | Jagdzeiten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5820 Dokument-Nr. 5820

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5820

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?