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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2021
- VG 1 K 223/21 -
Keine Maske bei Versammlung: Polizei darf Platzverweis aussprechen
Platzverweis zur Gefahrenabwehr rechtmäßig
Wer auf einer Versammlung entgegen entsprechender Infektionsschutzregeln keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, kann von der Polizei ausgeschlossen und mit einem Platzverweis belegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.
Der Kläger nahm am 5. April 2021 an einer öffentlichen
VG bejahrt Rechtmäßigkeit des Platzverweises
Die Klage blieb ohne Erfolg. Der
Zweifel an Richtigkeit des ärztliche Attest
Daran habe auch das ärztliche Attest nichts geändert. An dessen Richtigkeit hätten schon seinerzeit erhebliche Zweifel bestanden. Denn die das Attest ausstellende Ärztin, die ihre Praxis mehrere hundert Kilometer entfernt von Berlin betreibe, sei schon damals wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse polizeibekannt gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31126
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