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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.08.2011
- VG 14 L 157.11 (u.a.) -
VG Berlin: Oberschulplatzvergabe nach neuem Schulgesetz rechtmäßig
Behörde darf bei Vergabe der Schulplätze Durchschnittsnote heranziehen
Das Verfahren für die Vergabe von Oberschulplätzen nach dem neuen Berliner Schulgesetz ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Zum Schuljahr 2011/2012 hat der Landesgesetzgeber das Berliner Schulgesetz geändert. Danach erfolgt die Vergabe der Schulplätze an Oberschulen für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen für eine
An der Oberschule nicht angenommene Schüler halten Auswahlverfahren für fehlerhaft
Eine Reihe von Antragstellern, die sich vergeblich um einen Platz an der Carl-Zeiss-Oberschule im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bemüht hatten, hat geltend gemacht, das Auswahlverfahren sei fehlerhaft gewesen. Insbesondere wandten sie ein, dass die
Bisher an Gesamtschulen geforderte heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft gesetzlich nicht mehr vorgesehen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die neuen gesetzlichen Vorgaben und deren behördliche Umsetzung gebilligt. Bei der Auswahl habe die Behörde die Durchschnittsnote heranziehen dürfen. Eine bislang bei der Vergabe von Schulplätzen an Gesamtschulen geforderte heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft sei gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Im Übrigen führe das Leistungskriterium nicht zur Zugangsbeschränkung zur Schulart Integrierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- VG Berlin: Gemeinsamer Einschulungsbereich in Berlin-Mitte verstößt gegen Grundsatz altersangemessener Schulwege
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2011
[Aktenzeichen: VG 9 L 188.11, VG 9 L 189.11, VG 9 L 192.11 VG, 9 L 210.11 und VG 9 L 215.11]) - VG Koblenz: Gesamtschule zur Aufnahme eines Schülers verpflichtet
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 25.06.2009
[Aktenzeichen: 7 L 561/09.KO]) - Scheinanmeldung kann zum Verlust des Schulplatzes führen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.10.2010
[Aktenzeichen: VG 14 L 265.10.])
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Dokument-Nr. 12077
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