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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2020
- 10 K 15016/16 -
Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro an Bundeswehr zurückzahlen
Bundeswehr darf zur Ermittlung ersparter Aufwendungen typisierend und pauschalierend auf Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zum durchschnittlichen Bedarf studentischer Lebenshaltung zurückgreifen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet hat, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies mit seiner Entscheidung die Klage des ehemaligen Soldaten im Wesentlichen ab und gab der Klage nur insoweit statt, als dem Kläger eine Stundung oder Ratenzahlung verweigert worden ist.
Bundeswehr darf erlangten Vorteil durch Rückforderungsbescheid abschöpfen
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
- Bundeswehrärzte: Vorzeitige Dienstquittierung führt zu Rückzahlungspflicht der dem Bund entstandenen Ausbildungskosten
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.04.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.16 u.a.]) - Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 40.13])
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Dokument-Nr. 28305
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