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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2008
- 11 K 3691/07 -
Persönliche Umstände begründen keinen Anspruch auf Baumfällung
Nur grundstücksbezogene Gründe sind zu berücksichtigen
Nur grundstücksbezogene Umstände können das Fällen eines Baumes begründen. Außer Betracht bleiben daher personenbezogene Gründe, wie zum Beispiel Krankheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte
Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Bewohnbarkeit des Hauses
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten
Keine Gefahr für Personen oder Sachen
Von dem
Fällverbot führte nicht zu einer unbeabsichtigten Härte
Schließlich habe das Fällverbot nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zu einer unbeabsichtigten Härte geführt.
Zum einen ergebe sich eine solche Härte nicht aus
Zum anderen lasse sich eine unbeabsichtigte Härte nicht mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Anlieger haben keinen Anspruch auf Beseitigung zu dicht herangewachsener Straßenbepflanzung
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.07.2012
[Aktenzeichen: 7 A 5059/11]) - Keine Befreiung vom Baumfällungsverbot bei Allergie gegen Eichenprozessionsspinner
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.04.2012
[Aktenzeichen: 14 B 10.1750]) - Keine Fällgenehmigung für Spitzahorn
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.08.2000
[Aktenzeichen: VG 1 A 456.97])
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Dokument-Nr. 14917
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