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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2012
- 3 L 316/12 -
Errichtung eines Putenmastbetriebes im Naturschutzgebiet unzulässig
NABU wehrt sich erfolgreich gegen Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten im Naturschutzgebiet
Die Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten in dem Naturschutzgebiet Kleve-Keeken ist unzulässig. Das Vorhaben ist mit der einschlägigen Naturschutzverordnung von 2005 nicht vereinbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
In dem vorliegenden Streitfall wendet sich der NABU gegen die durch den Kreis Kleve erteilte Genehmigung der Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten um knapp 20.000 auf dann 55.410 Tierplätze. Die Erweiterungsfläche in Kleve-Keeken liegt im
Ausdehnung in Richtung gewerblicher oder industrieller Nutzung mit Naturschutz unvereinbar
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist der Argumentation des NABU gefolgt, wonach das Vorhaben mit der einschlägigen Naturschutzverordnung von 2005 nicht vereinbar sei. Zwar gelte das strikte Bauverbot auf bestimmten Entwicklungsflächen im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- Keine Zulassung für Errichtung eines Funkturms im Naturschutzgebiet "Siebengebirge"
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2012
[Aktenzeichen: 8 A 104/10]) - Glasfassade auf Drachenfels rechtswidrig: Verwendetes Glas ist nicht ausreichend gegen Vogelschlag wirksam
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 14 K 4263/11])
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Dokument-Nr. 14890
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