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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 29.10.2009
- 1 K 1686/09 -
Bissiger Hund darf nach Angriff beschlagnahmt und eingezogen werden
Sofortige Einschläferung des Tieres nur bei akutem öffentlichen Interesse nötig
Hat ein Hund mehrfach Menschen angegriffen, obwohl dem Halter des Tieres aufgegeben wurde, den Hund an der Leine und nur mit festem Maulkorb zu führen, kann bei einem erneuten Bissvorfall Beschlagnahme und Einziehung des Tieres angeordnet werden. Eine sofortige Einschläferung des Hundes muss nicht erfolgen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Schäferhündin im Jahr 2006 bestandskräftig als gefährlicher
Verletzung der gesondert auferlegten Halterpflicht
Das Verwaltungsgericht sah die
Für Einschläferung fehlt es an überwiegenden öffentlichen Interesse
Nachdem die Stadt schon zum Zeitpunkt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2009
Quelle: ra-online, VG Freiburg
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Dokument-Nr. 8729
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