wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 29.10.2009
1 K 1686/09 -

Bissiger Hund darf nach Angriff beschlagnahmt und eingezogen werden

Sofortige Einschläferung des Tieres nur bei akutem öffentlichen Interesse nötig

Hat ein Hund mehrfach Menschen angegriffen, obwohl dem Halter des Tieres aufgegeben wurde, den Hund an der Leine und nur mit festem Maulkorb zu führen, kann bei einem erneuten Bissvorfall Beschlagnahme und Einziehung des Tieres angeordnet werden. Eine sofortige Einschläferung des Hundes muss nicht erfolgen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Schäferhündin im Jahr 2006 bestandskräftig als gefährlicher Hund im Sinne der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde eingestuft worden. Nach Beißvorfällen in den Jahren 2006 und 2007 hatte der Antragsteller die Hündin als neuer Halter von seiner Großmutter übernommen. Dabei wurde ihm aufgegeben, die Hündin außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine und mit einem festen Maulkorb zu führen. Dennoch entwich die Hündin am 18. August 2009 aus der Wohnung durch die geöffnete Gartentür, lief auf die Straße und biss dort einen sechsjährigen Jungen, der mit seinem Kinderroller unterwegs war, ins Gesäß. Die Bisswunden wurden im städtischen Krankenhaus behandelt.

Verletzung der gesondert auferlegten Halterpflicht

Das Verwaltungsgericht sah die Beschlagnahme dadurch im Wesentlichen als rechtmäßig erwiesen. Dieser Vorfall belege eindrücklich, dass von der Schäferhündin auch unter Obhut des Antragstellers weiterhin eine Gefahr für das bedeutende polizeiliche Schutzgut des Lebens und der Gesundheit Dritter ausgehe. Nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde seien diese so zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen könnten, insbesondere kein Entweichen des Hundes möglich sei. Der Verletzung dieser besonderen Halterpflicht könne der Antragsteller nicht mit Erfolg entgegenhalten, am Tag des dritten Beißvorfalls seien Handwerker in seinem Haus gewesen, die die strikte Anordnung, die Türen verschlossen zu halten, missachtet hätten. Es sei allein Sache des Antragstellers als Hundehalter, in einer solchen Situation besondere Vorkehrungen zu treffen, die ein Entweichen der Schäferhündin verhinderten.

Für Einschläferung fehlt es an überwiegenden öffentlichen Interesse

Nachdem die Stadt schon zum Zeitpunkt der Beschlagnahme davon habe ausgehen dürfen, dass die gefährliche Schäferhündin auch nach Ablauf der sechsmonatigen Beschlagnahmefrist nicht mehr an den Antragsteller herausgegeben werden könne, weil er sich als unzuverlässig zum Halten des Hundes erwiesen habe, habe sie die Einziehung des Hundes hier ausnahmsweise zugleich mit seiner Beschlagnahme anordnen dürfen. Bevor endgültig über die Rechtmäßigkeit der Einziehung entschieden sei, fehle es aber an einem überwiegenden öffentlichen Interesse daran, den Hund sofort einzuschläfern. Es sei nicht ersichtlich, dass sich die von dem Hund ausgehende Gefahr auch dann realisiere, wenn dieser dem Antragsteller weggenommen und polizeilicher Gewahrsam an ihm begründet werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2009
Quelle: ra-online, VG Freiburg

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8729 Dokument-Nr. 8729

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8729

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?