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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 09.10.2019
- 4 K 4965/18 -
Tarotkartenlegen ist keine Straßenkunst
Untersagung von nicht genehmigten Wahrsagertätigkeiten auf öffentlichen Straßen zulässig
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Stadt Freiburg das Tarotkartenlegen auf den Straßen der Innenstadt verbieten darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte - zunächst an einem tragbaren Stand - in der Freiburger Innenstadt regelmäßig Tarotkarten gelegt, ohne hierfür eine
Tarotkartenlegen fällt nicht unter freigestellte Straßenkunst
Das Verwaltungsgericht Freiburg erklärte dies für rechtmäßig. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Tarotkartenlegen auf öffentlichen Straßen in Freiburg ohne
Bei
Nur darstellende Kunst von Erlaubnispflicht freigestellt
Überdies habe die Stadt mit ihrem Merkblatt nicht jegliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online (pm/kg)
- Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße bedarf Sondernutzungserlaubnis
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2019
[Aktenzeichen: 5 S 2592/18]) - Kunstausstellung auf öffentlicher Straße bedarf Sondernutzungserlaubnis
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2017
[Aktenzeichen: 11 B 938/17])
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Dokument-Nr. 28183
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