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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 18.07.2013
- 5 K 2148/12.GI -
Zeitausgleich bei Rufbereitschaft steht auch den Vertretern zu
Präsident des Amtsgerichts Gießen verstieß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz
Ein Beamter hat Anspruch auf Zeitausgleich, wenn dieser als Vertreter zur Rufbereitschaft eingeteilt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Präsident des Amtsgerichts Gießen hatte einem Beamten, der sich als
Vorenthaltung eines Zeitausgleichs unbegründet
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- BVerwG: Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.09.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 32 - 37.10]) - Polizeibeamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst während des Castor-Transports 2005
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2011
[Aktenzeichen: 5 LC 178/09]) - "Häusliche Alarmbereitschaft" für Einsatzleiter vom Dienst der Feuerwehr ist Arbeitszeit
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2013
[Aktenzeichen: 4 S94/12])
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Dokument-Nr. 16490
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