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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 23.12.2019
- 9 L 2757/19.GI -
Kein Anspruch auf Waffenbesitzkarte für (parteilosen) NPD-Kandidaten
Programmatik der NPD ist auf Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Entscheidung der Waffenbehörde des Wetteraukreises bestätigt, mit der diese einem Antragsteller die Waffenbesitzkarte entzogen hatte, der im Jahr 2016 als parteiloser Kandidat auf der Kreistagsliste der NPD kandidierte.
Der Antragteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich gegen die sofortige Vollziehung der Verfügung gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass er kein Mitglied der
Ziele der NPD verstoßen gegen Menschenwürde und Kern des Demokratieprinzips
Diesen Argumenten vermochte sich das Verwaltungsgericht Gießen auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anzuschließen. Bei der
Antragsteller hat sich in keiner Weise von hetzenden Äußerungen und gewaltgeneigten Verhaltensweisen von Mitgliedern der Partei distanziert
Mit seiner Kandidatur für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online (pm/kg)
- Kandidatur für NPD rechtfertigt Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.07.2018
[Aktenzeichen: 9 L 1982/18.GI]) - Mitgliedschaft in der NPD kann Widerruf und Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse rechtfertigen
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.10.2017
[Aktenzeichen: 4 A 626/17]) - Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der NPD und Teilnahme an Parteiveranstaltungen
(Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 09.01.2013
[Aktenzeichen: 1 E 1194/12 We])
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Dokument-Nr. 28278
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