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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 21.06.2016
- 4 A 204/14, 4 A 209/14 -
Entscheidungen zu Altkleidersammlungen
Klagen gegen Verfügungen der Abfallbehörde teilweise erfolgreich
Der Markt für gebrauchte Kleider und Schuhe ist umkämpft und wird sowohl von privaten Anbietern als auch von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bedient. In zwei Klageverfahren musste das Verwaltungsgericht Göttingen über Verfügungen der Abfallbehörde entschieden.
In den vorliegenden Fällen wurde den privaten Entsorgungsunternehmen die Sammlung von Altkleidern und -schuhen untersagt bzw. eingeschränkt. In dem einen Verfahren berief sich die beklagte Stadt Göttingen darauf, dass der
4 A 209/14: Weder Abfallmenge noch Zuständigkeit für ordnungsgemäße Abfallentsorgung erkennbar
Die Klage, die gegen die Einschätzung des Entsorgungsträgers als unzuverlässig gerichtet war, wurde abgewiesen. Die Klägerin habe ein derart komplexes Firmen- und Gesellschaftsgeflecht gegründet, dass weder zu erkennen sei, welche Abfallmengen die einzelne Gesellschaft abnehme, noch wer für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb dieses Firmengeflechts zuständig sei. Die Gefahr, dass sich die Klägerin dadurch ihrer nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bestehenden Verantwortung entziehe, sei groß. Die Klägerin, die bundesweit mit ähnlichen Firmengeflechten agiert und
4 A 204/14: Keine Beeinträchtigung durch private Unternehmen
Die Klage, die sich gegen die Einschätzung der Stadt wandte, das öffentlich-rechtliche Entsorgungssystem werde beeinträchtigt hatte demgegenüber Erfolg. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz nimmt Abfälle wie Altkleider und -schuhe dann von der Überlassungspflicht aus und eröffnet damit privaten
Gefährdung der Abfallentsorgung durch Zahlen und Kalkulation nachzuweisen
Die ordnungsgemäße
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ ra-online
- Aufstellen von Altkleidercontainer bedarf einer kostenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis
(Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 25.07.2013
[Aktenzeichen: 2 K 1582/12, 2 K 1581/12 und 2 K 410/13]) - Stadt durfte Erlaubnis für weitere Altkleidercontainer ablehnen
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.02.2009
[Aktenzeichen: 6 A 240/07])
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Dokument-Nr. 22792
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