die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Altkleidercontainer“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.06.2018
- 3 K 907/17.MZ -
Kein Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelcontainer
Begrenzung der Containeranzahl soll Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs verhindern
Die Anzahl von Aufstellungsorten für Altkleidersammelcontainer in einer Gemeinde kann begrenzt werden, um die Übermöblierung des öffentlichen Straßenraums zu vermeiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Im vorliegenden Verfahren beantragte der klagende Entsorgungsfachbetrieb bei der beklagten Stadt die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von 37 Altkleidersammelcontainern.Die Beklagte stellte fest, dass ca. 64 Textilcontainer unterschiedlicher gewerblicher und gemeinnütziger Organisationen in dem Stadtgebiet aufgestellt sind; nur wenigen Aufstellern war hierfür eine Erlaubnis erteilt worden. Daraufhin verabschiedete der Rat der Beklagten ein Standortkonzept für Textilsammelcontainer, mit dem die Aufstellungsstandorte auf 41 reduziert und örtlich festgelegt wurden; das Konzept regelt außerdem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 02.03.2017
- 4 A 149/14, 4 A 345/15 -
Aufstellen privater Altkleidercontainer in Göttingen untersagt
Hochwertiges getrenntes Erfassungssystem der Stadt durch private Altkleiderentsorger gefährdet
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat Klagen privater Altkleidersammler abgewiesen, denen untersagt worden war, Altkleidercontainer in Göttingen aufzustellen.
Die Stadt Göttingen unterhält etwa 155 Altkleidercontainer auf ihrem Stadtgebiet. Die Sammlungen sind wie die Altglascontainer so organisiert, dass kein Einwohner mehr als 500 Meter weit vom nächsten Container weg wohnt und nicht mehr als 1.000 Einwohner an einen Platz angeschlossen sind. Im Jahre 2015 sammelte die Stadt so 581 Tonnen Altkleider und erzielte einen Überschuss pro Tonne in Höhe von 500 Euro.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 21.06.2016
- 4 A 204/14, 4 A 209/14 -
Entscheidungen zu Altkleidersammlungen
Klagen gegen Verfügungen der Abfallbehörde teilweise erfolgreich
Der Markt für gebrauchte Kleider und Schuhe ist umkämpft und wird sowohl von privaten Anbietern als auch von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bedient. In zwei Klageverfahren musste das Verwaltungsgericht Göttingen über Verfügungen der Abfallbehörde entschieden.
In den vorliegenden Fällen wurde den privaten Entsorgungsunternehmen die Sammlung von Altkleidern und -schuhen untersagt bzw. eingeschränkt. In dem einen Verfahren berief sich die beklagte Stadt Göttingen darauf, dass der private Entsorger unzuverlässig sei und in dem anderen, darauf, dass das öffentlich-rechtliche Entsorgungssystem durch die private Konkurrenz beeinträchtigt sei.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 19.08.2015
- 7 C 98/15 -
Grundstückseigentümer steht Nutzungsentschädigung wegen versehentlich aufgestelltem Altkleidercontainer zu
Entschädigung in Höhe von 250 Euro pro Monat angemessen
Wird auf einem Grundstück versehentlich ein Altkleidercontainer aufgestellt, so kann dem Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe von 250 Euro pro Monat zustehen. Dies hat das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 stellte ein Grundstückseigentümer fest, dass auf seinem Grundstück ein Altkleidercontainer aufgestellt worden war. Da er damit nicht einverstanden war, verlangte er die Entfernung des Containers sowie eine Nutzungsentschädigung von 250 Euro pro Monat. Der Eigentümer des Containers entfernte diesen zwar vom Grundstück, weigerte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 28.05.2015
- 4 K 1115/14.NW -
Gewerblicher Altkleidersammler darf in Kaiserslautern weiterhin Alttextilien sammeln
Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nicht ersichtlich
Eine Firma, die sich auf das Sammeln von Alttextilien und -schuhen spezialisiert hat, ist trotz eines Verbots durch die Stadt Kaiserslautern weiterhin berechtigt, innerhalb von Kaiserslautern Altkleider und -schuhe zu sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein im gesamten Bundesgebiet tätiger Entsorgungsfachbetrieb, der nach eigenen Angaben pro Monat bundesweit bis zu 150 Tonnen Altschuhe und bis zu 400 Tonnen Alttextilien erfasst. Sofern hierbei Sammelbehälter aufgestellt werden, erfolgt dies auf mietvertraglicher Grundlage auf den Grundstücken oder in den Geschäften privater Partner... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 25.07.2013
- 2 K 1582/12, 2 K 1581/12 und 2 K 410/13 -
Aufstellen von Altkleidercontainer bedarf einer kostenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis
Illegal aufgestellte Container müssen beseitigt werden
Das Aufstellen von Container zur Altkleidersammlung bedarf der Sondernutzungserlaubnis. Auch, wenn Container auf einem Privatgrundstück aufgestellt sind, entbindet dies die Unternehmen nicht von den Gebühren, da die Benutzer der Container die Altkleider nur von der öffentlichen Straße aus einwerfen können. Bereits das stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Marburger Unternehmen illegal Altkleidercontainer in Kassel im Bereich Heinrich Heine Straße/Schopenhauer Straße, Kronenackerstraße und Fichtnerstraße aufgestellt. Erforderlich wäre jedoch eine so genannte Sondernutzungserlaubnis der Stadt Kassel gewesen. Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Darum wurde der Firma von der Stadt eine Gebühr in... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013
- 20 B 122/13, 20 B 476/13, 20 B 530/13 und 20 B 607/13 -
Gewerbliche Alttextilsammlung in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens vorläufig erlaubt
Oberverwaltungsgericht gibt Beschwerden gegen Untersagungsverfügung im vorläufigen Rechtschutzverfahren statt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in vier vorläufigen Rechtschutzverfahren den Beschwerden eines Unternehmens, das gewerblich mittels Containern Alttextilien sammelt, stattgegeben und damit die Sammlungen des Unternehmens, die zuvor von den Behörden untersagt worden waren, vorläufig erlaubt.
Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 1. Juni 2012 sind gewerbliche ebenso wie gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen anzeigepflichtig. Dementsprechend hatte das Unternehmen seine gewerblichen Alttextiliensammlungen in den Städten Leverkusen, Krefeld und Herne sowie im Kreis Steinfurt jeweils angezeigt. Die Behörden untersagten die Sammlungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 25.06.2013
- 4 L 410/13.NW und 4 L 411/13.NW -
Eilanträge privater Entsorgungsbetriebe gegen Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen erfolgreich
Privater Betrieb darf sich bei unternehmerischer Tätigkeit auf grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit berufen
Zwei gewerbliche Entsorgungsunternehmen dürfen im Stadtgebiet von Kaiserslautern vorerst weiter Altkleidersammlungen durch Aufstellen von Sammelcontainern durchführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in zwei Eilverfahren. Das Gericht entschied, dass sich die Unternehmen, die seit mehr als zehn Jahren gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Textilien und Schuhen durchführen, für diese unternehmerische Tätigkeit auf die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und den Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berufen können.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Kaiserslautern sammelt seit vielen Jahren auf mehreren Wertstoff- und Recyclinghöfen im Bringsystem Altkleider, Textilien und Schuhe. Seit Januar 2013 holt der Entsorgungsbetrieb der Stadt die genannten Gegenstände auf Antrag der Bewohner auch ab. Auch beim Wertstoff- und Recyclinghof der "Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern"... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 08.07.2013
- 10 L 828/13 -
Aufstellen von Altschuh- und Altkleidersammlungscontainern auf öffentlichen Straßenflächen setzt Sondernutzungserlaubnis voraus
Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung für Sammelcontainer durch Landeshauptstadt Saarbrücken rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat den Eilantrag der DTRW GmbH gegen eine Verfügung der Landeshauptstadt Saarbrücken zurückgewiesen, mit der ihr aufgegeben wurde, die von ihr im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen Straßenflächen zum Zweck der Altschuh- und Altkleidersammlung aufgestellten Container zu entfernen und die Aufstellung weiterer Sammelcontainer zu unterlassen. Das Aufstellen von Altschuh- und Altkleidersammlungscontainern auf öffentlichen Straßenflächen setzt eine erlaubnispflichtige Sondernutzungserlaubnis voraus, die hier nicht vorlag.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Landeshauptstadt Saarbrücken der DTRW GmbH aufgegeben, die im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen Straßenflächen zum Zweck der Altschuh- und Altkleidersammlung aufgestellten Container zu entfernen und die Aufstellung weiterer Sammelcontainer zu unterlassen. Die Stadt ordnete die sofortige Vollziehung der Verfügung an, um - im Hinblick auf... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2013
- 2 K 595/13 u.a. -
Eilanträge gegen die Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen erfolgreich
Prognosen des Landratsamtes beruhen nur auf Vermutungen und sind nicht abgesichert
Gewerbliche Entsorgungsfirmen dürfen im Landkreis Böblingen Altkleidersammlungen durch Aufstellen von Sammelcontainern durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der gewerblichen Unternehmen gegen die Untersagungsverfügungen des Landratsamtes Böblingen vom Februar und März 2013 wiederhergestellt.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass aufgrund einer Interessenabwägung den gewerblichen Interessen, weiterhin Altkleider im Landkreis Böblingen zu sammeln, Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Untersagung sämtlicher Sammlungen einzuräumen sei. Überwiegende öffentliche Interessen stünden einer gewerblichen Altkleidersammlung nur dann entgegen,... Lesen Sie mehr