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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 28.09.2011
- 5 A 349/09 HAL u.a. -
Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung
Berufserfahrung wird nicht honoriert
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass das sächsische Besoldungsrecht in seiner im streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung eine unionsrechtlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters enthält.
Aufgrund der dort vorgesehenen Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Kläger auf den ersten des Monats, in dem diese ihr 21. Lebensjahr vollendeten, und die Gewährung des Grundgehalts der entsprechenden Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe erfahren diese wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person, die über dieselbe Berufserfahrung wie die Kläger verfügt, für die aber aufgrund ihres höheren Lebensalters ein früheres Besoldungsdienstalter festgesetzt und eine Besoldung aus einer höheren Stufe gewährt wird.
Der vom Besoldungsdienstalter ausgehende
Änderung zum 1. April 2011
In dem Verfahren 5 A 349/09 HAL stellte das Gericht durch Grundurteil vom 28. September 2011 zwar fest, dass auch die Beamtenbesoldung des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Verbot der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2012
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Halle (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12859
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