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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stufenaufstieg“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2012
- 6 AZR 261/11 -

BAG zur Auslegung des Merkmals "Aufstieg - ohne" für den Strukturausgleich der Länder

Bei nicht möglichem Aufstieg in maßgeblicher Vergütungsgruppe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVÜ besteht Anspruch auf Strukturausgleich

Bei der Überleitung aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) besteht für Angestellte schon dann Anspruch auf Strukturausgleich, wenn die für die Vergütung des Angestellten im Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVÜ maßgebliche Vergütungsgruppe keinen (weiteren) Aufstieg zulässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Die neue Entgeltstruktur des TV-L hat für aus dem BAT übergeleitete Angestellte teilweise Einbußen bei der individuellen Entgeltentwicklung im Vergleich zu der Vergütungserwartung bei Fortbestand des BAT zur Folge. Zur Abmilderung dieser sog. Exspektanzverluste haben die Tarifvertragsparteien einen Strukturausgleich vereinbart. Dabei haben sie nicht auf individuelle Einkommensverluste abgestellt, sondern die Exspektanzverluste typisierend für verschiedene Beschäftigtengruppen ermittelt. Ob und welche Angestellten Anspruch auf Strukturausgleich haben, ergibt sich aus einer Tabelle. In dieser ist in der ersten Spalte die Entgeltgruppe im TV-L, in der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2012
- 9 K 1175/11.F, 9 K 5034/11. F, 9 K 5036/11.F und 9 K 8/12. F -

Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig

VG Frankfurt verpflichtet das Land Hessen zur Zahlung von Bezügen der jeweiligen Endstufe

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht für europarechtswidrig erklärt und das Land Hessen zur Zahlung von Bezügen der jeweiligen Endstufe verpflichtet.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst. Die richterlichen Kläger sind Angehörige der ordentlichen und der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Kläger im Beamtenverhältnis ist Polizeioberkommissar in den Diensten des beklagten Landes. Die richterlichen Kläger wollen gerichtlich durchsetzen, dass ihre Besoldung in der höchsten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 15.02.2012
- 1 A 106/10 -

Bemessung des Grundgehalts für niedersächsische Beamte nach Dienstalterstufen nicht zu beanstanden

Lebensalter spielt bei Bestimmung des Besoldungsdienstalters nur pauschalisierenden Berechnungsfaktor

Die für niedersächsische Beamte bei der Besoldung vorgesehene Bemessung des Grundgehaltes nach Stufen verstößt weder gegen das Allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) noch gegen entsprechende europarechtliche Richtlinien. Dies entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Beamtin gegen die Höhe ihrer Besoldung, die aus der Stufe 8 ihrer Besoldungsgruppe erfolgte, Widerspruch eingelegt und eine Besoldung aus der Stufe 12, der höchsten Stufe, begehrt. Zur Begründung hatte sie auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts verwiesen.Der EuGH hatte... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 28.09.2011
- 5 A 349/09 HAL u.a. -

Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

Berufserfahrung wird nicht honoriert

Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass das sächsische Besoldungsrecht in seiner im streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung eine unionsrechtlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters enthält.

Aufgrund der dort vorgesehenen Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Kläger auf den ersten des Monats, in dem diese ihr 21. Lebensjahr vollendeten, und die Gewährung des Grundgehalts der entsprechenden Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe erfahren diese wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person, die über dieselbe Berufserfahrung wie die Kläger... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
- 6 AZR 526/09 -

BAG: Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD

Hemmung der Stufenlaufzeit aufgrund einer Inanspruchnahme von Elternzeit stellt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar

Da das Arbeitsverhältnis während der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht und in dieser Zeit keine Berufserfahrung durch den Arbeitnehmer gewonnen wird, stellt eine Nichtanrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit des TVöD weder unmittelbar noch mittelbar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war von 2003 bis 2009 in der Kostümabteilung des von der beklagten Stadt unterhaltenen Theaters tätig und verrichtete Schneiderarbeiten. Vom 28. April 2005 bis zum 29. Februar 2008 nahm sie Elternzeit in Anspruch. Während dieser Elternzeit trat der TVöD am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Klägerin wurde tarifgerecht in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2010
- 6 AZR 357/09 -

Stufenzuordnung eines Oberarztes – Eingruppierung in Stufe 2 der Entgeldgruppe kann erst nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit erfolgen

Anrechnung früherer Tätigkeitszeiten in TV-Ärzte/VKA nicht vorgesehen

Ein Oberarzt hat erst dann Anspruch auf Eingruppierung in die Stufe 2 der Engeldgruppe III, wenn er eine dreijährige öberärztliche Tätigkeit beim Arbeitgeber nachweisen kann. Eine Anrechnung der Vorbeschäftigung als Arzt bzw. Facharzt ist ausdrücklich nur für die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe I und II geregelt. Eine Anrechnung der Vorbeschäftigung als Arzt, Facharzt oder Oberarzt auf die Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe III ist nicht vorgesehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Oberarzt im Sinne des am 1. August 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen ist. Eingruppiert ist ein Oberarzt... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.09.2009
- 4 AZR 382/08 -

BAG: Entgeltsteigerung aufgrund von Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum nicht möglich

Ausschließlich Zeiten, die als approbierte Ärzte zurückgelegt wurden, werden berücksichtigt

Beim Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe, der sich nach den „Zeiten ärztlicher Tätigkeit“ richtet, werden nach dem TV-Ärzte/TdL nicht die Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP) berücksichtigt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken, der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit dem Marburger Bund abgeschlossen worden ist (TV-Ärzte/TdL), sieht für Ärztinnen und Ärzte eine Eingruppierung in fünf Entgeltgruppen mit jeweils mehreren Entgeltstufen vor. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe erfolgt nach den „Zeiten ärztlicher Tätigkeit“.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.08.2009
- 6 AZR 177/08 -

Für Stufenaufstieg von Arbeitern nach dem TVöD spielt die Beschäftigungszeit im bisherigen Tarifsystem keine Rolle

BAG zum Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zum Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes zu entscheiden. Danach kann ein Arbeiter, dessen Arbeitsverhältnis zunächst gemäß des Bundesmanteltarifvertrages für Gemeinden (BMT-G) entlohnt wurde und auf das aktuell der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung findet, nicht verlangen, dass für einen Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltstufe auch die Beschäftigungszeit einbezogen wird, die er im bisherigen Tarifsystem zurückgelegt hat. Die im alten Tarifsystem zurückgelegte Beschäftigungszeit wird nur bei der erstmaligen Zuordnung zu einer Entgeltstufe berücksichtigt.

Die Vergütung nach dem TVöD richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Entgeltstufe, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Bei Arbeitern ist die bisherige Beschäftigungszeit bei ihrem Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen... Lesen Sie mehr