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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 24.08.2016
- 11 K 772/16 -
Vorläufige Umnutzung eines ehemaligen Hotels als Asylbewerberunkunft zulässig
Antrag einer Gemeinde auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzungsänderung abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass für ein ehemaliges, seit fünf Jahren leerstehendes Hotel vorläufig eine Nutzungsänderung von "Hotel" in eine Asylbewerberunterkunft für mindestens 120 Personen zu erteilen ist.
Das ehemalige
Bauherr besantragt für leerstehendes Hotel Erteilung einer Nutzungsänderung von "Hotel" in Asylbewerberunterkunft
Unter dem 2. November 2015 beantragte der im vorliegenden Verfahren beigeladene Bauherr für das seit 5 Jahren leer stehende
Eilantrag gegen Baugenehmigung einer benachbarten Mutter-Kind-Klinik bereits abgelehnt
Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte zuvor mit Beschluss vom 11. März 2016 einem gegen die erteilte Baugenehmigung gerichteten Eilantrag der im nördlichen Teil des Baugebiets befindlichen Mutter-Kind-Klinik entsprochen. Auf die Beschwerden des Gemeindeverwaltungsverbands und des auch im vorliegenden Verfahren beigeladenen Bauherrn änderte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 23. Juni 2016 (Az. 5 S 634/16) diesen Beschluss und lehnte den Antrag der Mutter-Kind-Klinik ab.
Eilantrag der Gemeinde Waldachtal gegen Baugenehmigung ebenfalls erfolglos
Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe auch den Eilantrag der Gemeinde Waldachtal gegen die erteilte Baugenehmigung abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts ist derzeit offen, ob die Baugenehmigung für die
Baugenehmigung lässt lediglich rückgängig machbare Nutzungsänderung zu
Erwiesen sich damit die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels in der Hauptsache als offen, so habe eine Abwägung unter Berücksichtigung der gegenseitig bestehenden Belange zu erfolgen. Hierbei setze sich das öffentliche Interesse am Vollzug der Baugenehmigung durch. Der Gesetzgeber habe mit der Regelung des § 246 Abs. 14 BauGB die deutlich erkennbare Absicht verfolgt, die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern. Demgegenüber wiege das Interesse der Gemeinde Waldachtal an einer vorläufigen Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung weniger schwer. Durch den vorläufigen Vollzug der Baugenehmigung entstünden keine unabänderbaren Folgen, weil die Baugenehmigung keinen Neubau oder eine Änderung in der Kubatur der vorhandenen Bausubstanz, sondern lediglich eine wieder rückgängig machbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
- Ehemaliges Boardinghaus kann vorläufig als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt werden
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2015
[Aktenzeichen: 1 B 298/14, 1 B 300/14]) - Nutzung eines "Lehrlingswohnheims" als Asylbewerberunterkunft unzulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.07.2014
[Aktenzeichen: 11 K 3170/13])
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Dokument-Nr. 23095
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