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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.07.2023
- 3 K 39/23.KO -
Kugelschuss zur Schlachtung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern zulässig
Kugelschuss entspricht bei korrekter Anwendung dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss
Ganzjährig im Freien gehaltene Rinder dürfen zur Schlachtung auf der Weide mit einer Kugel erschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es sei als das Regelverfahren bei der Rinderhaltung dieser Art anzusehen. Der Bolzenschuss ist in Fällen dieser Art nicht vorzuziehen.
Die Kläger züchten im Nebenerwerb im Freien gehaltene Wagyu-Rinder. Nachdem sie bereits im Jahr 2021 mit entsprechender
Einwilligung zur Schlachtung mittels Kugelschuss zu erteilen
Die Klage hatte Erfolg. Die Kläger hätten nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Erteilung der
Kugelschussverfahren ist das Regelverfahren
Unabhängig davon lasse sich für die darauf gestützte Auffassung des Beklagten, der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33158
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