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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.08.2013
- 5 K 832/12.KO -
Beamte der Bundespolizei zur zwangsweisen Durchsetzung eines Platzverweises berechtigt
Bei vorsätzlicher Störung der Wahrnehmung des polizeilichen Auftrags sind Beamte zum zwangsweisen Platzverweis berechtigt
Die zwangsweise Durchsetzung eines Platzverweises durch die Bundespolizei ist bei vorsätzlicher Störung der Beamten bei der Wahrnehmung des polizeilichen Auftrags rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und eine zweite Frau waren zugegen, als zwei Polizeibeamte der
Klägerin kam polizeilicher Aufforderung nicht nach
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Der Klägerin fehle teilweise das erforderliche Feststellungsinteresse. Die Maßnahmen hätten sich erledigt. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Polizeiliches Aufenthaltsverbot für Hütchenspieler bestätigt
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2012
[Aktenzeichen: VG 1 L 196.12]) - Polizeiliche Maßnahmen gegen rechten Aktivisten rechtswidrig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007
[Aktenzeichen: 1 S 2828/06]) - Begehung rechtsextremistischer Straftaten befürchtet: Polizei kann bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit Platzverweis aussprechen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.12.2010
[Aktenzeichen: 7 B 11436/10.OVG])
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Dokument-Nr. 16862
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