Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11.04.2013
- 6 K 992/12.KO -
Hauptschullehrer hat bei Beschäftigung an Realschule plus keinen Anspruch auf höhere Besoldung
Unterschiedliche Studienzeiten für Lehrbefähigung stellen ausreichende sachliche Rechtfertigung für unterschiedliche Besoldung dar
Eine Hauptschullehrerin, die nach der Abschaffung der Hauptschulen in Rheinland-Pfalz an einer Realschule plus unterrichtet, hat keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin oder höhere Besoldung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte beantragt, ihr das um eine
Ernennung zur Realschullehrerin setzt Befähigung für das Lehramt an Realschulen voraus
Die daraufhin erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz jedoch ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin. Als ausgebildete Grund- und Hauptschullehrerin verfüge sie über die Befähigung für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen. Die von ihr begehrte Ernennung zur Realschullehrerin setze demgegenüber die Befähigung für das Lehramt an Realschulen voraus. Diese Laufbahnbefähigung könne von Inhabern anderer Lehrämter zwar auch nachträglich im Rahmen einer Aufstiegsprüfung erworben werden, einer solchen habe sich die Klägerin bislang jedoch nicht unterzogen.
Gesetzgeber hat von neuer besoldungsrechtlicher Zuordnung für betroffenen Personenkreis abgesehen
Ein Anspruch auf die Ernennung folge auch nicht daraus, dass die Klägerin nunmehr zum Teil Aufgaben einer Realschullehrerin wahrnehme. Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen könne der Dienstherr seine Beamten durchaus für eine gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich daraus zugleich ein Anspruch auf die statusrechtliche Verleihung des höheren Amtes und die damit verbundene Einweisung in eine höhere
Hauptschullehrer können während Übergangszeitraum Befähigung für das Lehramt an Realschulen mittels Aufstiegsprüfung nachweisen
Der Gesetzgeber verfüge über einen weiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er entscheiden könne, welcher
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Klage einer zwangsteilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf rückwirkende Besoldung nur teilweise erfolgreich
(Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2009
[Aktenzeichen: 5 LB 312/08]) - BAG: Lehrervergütung bei sinkenden Schülerzahlen ändert sich nicht
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2008
[Aktenzeichen: 4 AZR 93/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15701
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15701
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.