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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 15.05.2013
- 3 L 191/13.MZ -
Einfamilienhausbesitzer müssen Bau eines Mehrfamilienhauses auf benachbartem Grundstück hinnehmen
Bauvorhaben hat keine unzumutbaren Auswirkungen auf Grundstück der Nachbarn
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag von Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks gegen eine von der Stadt Mainz erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses abgelehnt.
Die Antragssteller des zugrunde liegenden Streitfalls machten im Wesentlichen geltend, dass sich das geplante
Bauvorhaben verstößt nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Das Verwaltungsgericht Mainz befand, dass der Antrag ohne Erfolg bleiben müsse, weil die erteilte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kletterwald im Dietzer "Hain"erfolglos
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[Aktenzeichen: 7 K 926/12.KO]) - Nachbarklage gegen den Umbau einer Scheune zu einer Gaststätte mit Außengastronomie erfolgreich
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[Aktenzeichen: 9 K 2755/10])
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Dokument-Nr. 15867
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