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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.02.2009
- 6 L 109/09.MZ -
Keine Zurückstellung vom Zivildienst wegen Chance auf Arbeitsvertrag
Keine unzumutbare Härte
Die Chance, nach einem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten zu erhalten, rechtfertigt es nicht, einen Zivildienstpflichtigen trotz der bevorstehenden Vollendung des 25. Lebensjahres vom Zivildienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Der in Mainz wohnhafte Antragsteller wird im Frühjahr 2009 25 Jahre alt. Nach seiner dreijährigen Berufsausbildung schloss das Ausbildungsunternehmen mit ihm einen Einjahresvertrag ab, der Ende Juni 2009 ausläuft. Im Januar 2009 berief ihn das Bundesamt für den Zivildienst zum 02.03.2009 zum Zivildienst ein.
Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Der Antragsteller wandte ein, dass er einen Anspruch auf
Keine Zurückstellung
Die Richter der 6. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 6/2009 des VG Mainz vom 18.03.2009
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Dokument-Nr. 7594
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