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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.06.2010
- 3 K 939/09.NW -
Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Dualen Hochschule
Wenn Wehrdienst besondere Härte bedeuten würde
Ein Wehrpflichtiger ist wegen des Besuchs der Dualen Hochschule (hier: Baden-Württemberg) vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im vorliegenden Fall hat der 1986 geborene Kläger vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2009 eine Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert und war in dieser Zeit vom
Kläger bekommt praktische Ausbildungsstätte nur zum 01.10.2009 angeboten
Im Juni 2009 hat er seine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer der Pfalz bestanden und teilte dies der Wehrbereichsverwaltung mit. Sein Ausbildungsbetrieb habe ihm wegen seiner guten Ergebnisse ab dem 01.10.2009 ein dreijähriges
Wehrbereichsverwaltung lehnte Antrag ab
Zugleich berief sie den Kläger zum neunmonatigen Grundwehrdienst ab dem 01.11.2009 ein. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Betroffene Klage zum Verwaltungsgericht.
Heranziehung bedeute für Kläger aus beruflichen Gründen besondere Härte
Die Richter gaben dem Kläger recht. Der Kläger könne seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt / ra-online
- VG Karlsruhe: Studenten der Dualen Hochschule haben Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2010
[Aktenzeichen: 9 K 199/10, 9 K 503/10 und 9 K 1357/09 und Beschluss vom 28.06.2010 - 9 K 518/10 -]) - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs zulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.02.2010
[Aktenzeichen: 3 K 1414/09.NW]) - Keine Zurückstellung vom Zivildienst wegen Chance auf Arbeitsvertrag
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.02.2009
[Aktenzeichen: 6 L 109/09.MZ]) - Einberufung zum Grundwehrdienst im "dualen Studiengang" bis zum 3. Semester möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 9.07]) - Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag ermöglicht Zurückstellung vom Grundwehrdienst
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 12.06.2006
[Aktenzeichen: 10 K 803/06 ])
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Dokument-Nr. 10081
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