Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 11.05.2021
- 3 B 41/21 -
Boulderhalle in Osnabrück darf unter engen Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes als Sportanlage weiter betrieben werden
Bouldern als zulässige Sportart derzeit erlaubt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat dem Eilantrag der Betreiberin einer Kletter-/Boulderhalle in Osnabrück stattgegeben und festgestellt, dass die Halle vorläufig unter den Voraussetzungen des § 28 b Abs. 1 Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (weiter) betrieben werden darf.
Ende April 2021 hatte die Stadt Osnabrück (Antragsgegnerin) der Antragstellerin mitgeteilt, dass die
Antragstellerin begehrte Einordnung der Boulderhalle als Sportstätte
Dagegen hatte sich die Antragstellerin mit ihrem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt und argumentiert, beim Bouldern handele es sich um eine Sportausübung, die
Bouldern ist als Sportart zu werten
Das VG gab der Antragstellerin recht. Während unter den Begriff der Freizeitaktivitäten jegliche Tätigkeiten fielen, die der Einzelne während seiner Freizeit betreiben könne, fielen unter den Begriff des Sports zur körperlichen Ertüchtigung ausgeübte Betätigungen, die nach bestimmten Regeln auch aus Freude an Bewegung und Spiel ausgeübt würden. Bouldern, eine Unterform des Sportkletterns, sei eine in Deutschland mittlerweile anerkannte
Einschätzung des zuständigen Ministeriums nicht bindend
Im Übrigen habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht selbst Minigolfanlagen als Sportanlagen qualifiziert. Eine auf die allgemeine Ertüchtigung gerichtete Betätigung wie das Bouldern stelle im Vergleich zum Minigolf deutlich höhere Anforderungen an Geschicklichkeit, Kraftentfaltung und Kondition. Die von der Antragsgegnerin angeführte Einschätzung des zuständigen Ministeriums sei für das Gericht nicht bindend und entspreche überdies nicht der Rechtslage.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30255
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30255
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.