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Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 24.03.2009
- RO 3 K 08.1829 -
Auch ein zu Arbeitszwecken genutzter Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Leistungspflicht entsteht bereits bei Nutzungsmöglichkeit
Die Erhebung von Rundfunkgebühren ist auch für einen internetfähigen PC, der ausschließlich zu Arbeitszwecken verwendet wird, rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Der Kläger nutzt den in seinem Gewerbebetrieb befindlichen
Objektives Indiz für Nichtnutzung der Radiofunktion nicht ersichtlich
Seine gegen den Gebührenbescheid gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Regensburg abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auch ein internetfähiger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Regensburg vom 23.04.2009
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Dokument-Nr. 8317
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