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Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 16.12.2011
- 10 K 487/11 -
Entzug der Fahrerlaubnis bei wiederholtem und hartnäckigem Falschparken rechtmäßig
Verstoß gegen Parkregeln in 118 Fällen innerhalb von viereinhalb Jahren
Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs begründen grundsätzlich kein Entzug der Fahrerlaubnis. Was anderes gilt, wenn der Autofahrer die Ordnungsvorschriften nicht anerkennt, nicht willens ist sie einzuhalten und sie hartnäckig und wiederholt missachtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Saarlouis hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer Vielzahl von Parkverstößen forderte die Fahrerlaubnisbehörde einen Autofahrer auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Sie war der Meinung, dass erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestanden haben. Der Betroffene hatte innerhalb von viereinhalb Jahren in 118 Fällen gegen
Entzug der Fahrerlaubnis war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied gegen den Betroffenen. Der
Mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges stand fest
Die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen habe nach Ansicht des Verwaltungsgerichts aufgrund der Häufigkeit der begangenen Parkverstöße festgestanden. Zwar müssen bei der Prüfung zur Fahreignung geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten insbesondere Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs grundsätzlich außer Betracht bleiben. Dies werde mit dem geringen Gefährdungspotentials begründet. Dennoch schließen auch solche Zuwiderhandlungen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber
Anzahl der Verstöße maßgeblicher Umstand
Das Verwaltungsgericht führte weiter aus, dass die Anzahl der begangenen Verstöße maßgebliche Bedeutung zukomme. Diese müssen sich über einen längeren Zeitraum derart häufen, dass dadurch nicht nur eine laxe Einstellung gegenüber den
Weitere zu berücksichtigende Umstände
Zusätzliche Anhaltspunkte können sich aus der Art und Weise der Begehung ergeben, so das Verwaltungsgericht weiter. Denn wenn Zuwiderhandlungen in dichter Folge am selben Ort begangen werden, könne dies für ein hartnäckiges Missachten unter Voranstellung eigener Interessen sprechen. Auch mehrfache Verstöße am selben Tag könne ein Indiz für Gleichgültigkeit und
Anordnung eines Gutachtens war überflüssig
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und des Verhaltes des Betroffenen, habe für das Verwaltungsgericht festgestanden, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14987
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