Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.11.2013
- A 6 K 1311/13 -
Afghanin erhält nach missachtetem Heiratsverbot Flüchtlingsanerkennung in Deutschland
Wegen patriarchalischer Anschauungen im Heimatland drohende Strafen für Leib und Leben sind als Verfolgung wegen des Geschlechts zu werten
Heiraten Frauen in Afghanistan trotz familiären Verbots, kann die Verfolgung durch Familienmitglieder eine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland begründen. Denn müssen Frauen wegen der dort herrschenden patriarchalischen Anschauungen mit empfindlichen Strafen für Leib und Leben rechnen, stellt dies eine Verfolgung wegen des Geschlechts dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das 1987 und 1989 geborene afghanische Ehepaar floh 2010 nach Deutschland. Die damals schwangere Frau hatte angegeben, dass sie ihren Mann gegen den Willen ihrer Eltern aus Liebe geheiratet habe. Daraufhin seien sie und ihr Mann von ihren Brüdern mehrfach geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Sie habe ihre Familie „entehrt“, so der Vorwurf. Denn sie sei vorher ihrem Cousin versprochen gewesen. Hilfe von den afghanischen Behörden sei nicht zu erwarten. In Deutschland sei der Ehemann zudem vom islamischen zum christlichen Glauben konvertiert, weshalb ihm wegen seines Glaubenswechsels vom Islam zum Christentum in
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt Asylantrag ab
Das Bundesamt für Migration und
Von der Klägerin geschilderte Vorfälle sind rechtlich als Verfolgung wegen ihres Geschlechts zu werten
Dem ist das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht gefolgt und entschied, dass die Kläger als
Rückkehr des Ehemanns nach Afghanistan würde mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ den Tod bedeuten
Dem Ehemann drohe bei einer Rückkehr zudem religiöse Verfolgung. Der Übertritt zum Christentum würde für ihn bei einer Rückkehr nach
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Keine Abschiebung von Flüchtlingen ins Heimatland ohne familiären Rückhalt
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2009
[Aktenzeichen: A 11 S 610/08]) - BVerwG zum Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.09.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 14.10, BVerwG 15.10, 16.10 und BVerwG 20.10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17312
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17312
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.