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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015
- 3 S 1985/15 -
Errichtung einer Kindestagesstätte in einem "Wohngebiet mit Gewerbebetrieben" im Sinne der Ortsbausatzung zulässig
Kindertagesstätte in Wohngebiet zu erwarten und mit ihm verträglich
In einem "Wohngebiet mit Gewerbebetrieben" im Sinne einer Ortsbausatzung ist die Errichtung einer Kindertagesstätte allgemein zulässig. Denn solche Einrichtungen sind in einem Wohngebiet zu erwarten und mit ihm verträglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer mehrerer Grundstücke, auf denen eine Fruchtsaftmolkerei und ein Getränkemarkt betrieben wurden, legte gegen die im März 2015 erteilte Genehmigung zur Errichtung einer
Verwaltungsgericht verneint Anspruch auf sofortigen Baustopp
Das Verwaltungsgericht Stuttgart verneinte einen Anspruch auf einen sofortigen Baustopp. Denn seiner Auffassung nach, sei die
Verwaltungsgerichtshof hält Kindertagesstätte ebenfalls für zulässig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Grundstückseigentümers zurück. In einem "Wohngebiet mit Gewerbebetrieben" sei eine
Kindertagesstätte stellt keine gebietsfremde Nutzung dar
Zwar sei es richtig, so der Verwaltungsgerichtshof, dass sich ein Grundstückseigentümer gegen die Genehmigung einer gebietsfremden Nutzung wenden könne, ohne durch sie beeinträchtigt zu sein. Dem Grundstückseigentümer stehe insofern ein Anspruch auf Erhaltung der Gebietsart zu. Er müsse das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und somit die schleichende Umwandlung der Gebietsart nicht dulden. Ein solcher Fall habe hier hingegen nicht vorgelegen. Die
Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot
Das Vorhaben habe nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.09.2015
[Aktenzeichen: 5 K 2863/15]
Jahrgang: 2016, Seite: 78 NJW-Spezial 2016, 78
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Dokument-Nr. 22977
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