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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2011
- 6 S 2904/11 -
VGH Baden-Württemberg: Plakat der IHK Ulm zu Stuttgart 21 darf vorläufig hängen bleiben
Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar
Ein von der Industrie- und Handelskammer Ulm am Verwaltungsgebäude angebrachtes Plakat mit den Worten "Allerhöchste Eisenbahn! JA! Unsere Zukunft braucht die ICE-Strecke mit Stuttgart 21" darf vorläufig hängen bleiben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar ist.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 12. Oktober 2011 entschieden, dass die
VGH beschränkt Vollstreckbarkeit des Verwaltungsgerichts-Urteils auf Verfahrenskosten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat sein Urteil insgesamt - also auch hinsichtlich der Verpflichtung, das Plakat zu entfernen - gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 Euro für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- VG Stuttgart: IHK Plakate zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 4 K 5039/10]) - StGH Baden-Württemberg: Anträge gegen Volksabstimmung zu Stuttgart 21 unzulässig
(Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2011
[Aktenzeichen: GR 5/11 und GR 6/11]) - VGH Baden-Württemberg erlaubt Demonstration gegen Stuttgart 21 vor Hauptbahnhof - trotz Verkehrsbeeinträchtigungen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2010
[Aktenzeichen: 1 S 2493/10])
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Dokument-Nr. 12516
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