Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.10.2017
- A 11 S 512/17 -
Ehemaligem Soldaten der afghanischen Nationalarmee ist Flüchltlingseigentschaft zuzuerkennen
Verfolgung wegen Zugehörigkeit zur afghanischen Nationalarmee macht Niederlassung in Kabul unzumutbar
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Fall eines afghanischen Staatsangehörigen entschieden, dass diesem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird und damit das Urteil der ersten Instanz abgeändert.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war im Dezember 2015 nach Deutschland gekommen. Er stammt aus der zur Provinz Kabul benachbarten Provinz Laghman.
Niederlassung mit Familie in Kabul nicht zumutbar
Zur Begründung seiner Entscheidung führte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus, dass der Kläger zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft geschildert habe, dass er als
Die Revision wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24987
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24987
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.