Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 113, 379
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 113, Seite: 379
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 113, 379:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom06.09.2007
- 2 Ss OWi 190/07 -
Handy darf bei abgeschaltetem Motor vor roter Ampel benutzt werden
Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 113, 379 wird teils auch als „VRS 113, S. 379“ zitiert.