Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1990, 116
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1990, Seite: 116
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1990, 116:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom15.01.1990
- 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I -
OLG Düsseldorf: Störung der Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern rechtfertigt Verhängung einer Geldbuße
Wer die Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gegen die betroffene Person kann daher eine Geldbuße verhängt werden. Ein Recht darauf, einmal im Monat die Nachtruhe nicht beachten zu dürfen, gibt es nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1990, 116 wird teils auch als „WuM 90, 116“, „WuM 1990, S. 116“ oder „WuM 90, S. 116“ zitiert.