Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1994, 482
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1994, Seite: 482
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1994, 482:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom26.05.1994
- 2/23 O 368/93 -
Keine morgendliche Pflicht zur Beseitigung von nassem Laub auf dem Gehweg
Rutscht ein Passant in den frühen Morgenstunden aufgrund feuchten Herbstlaubes auf dem Gehweg einer reinen Wohngegend aus, so haftet dafür der Grundstücksbesitzer nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1994, 482 wird teils auch als „WuM 94, 482“, „WuM 1994, S. 482“ oder „WuM 94, S. 482“ zitiert.