Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1998, 316
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1998, Seite: 316
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1998, 316:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom30.06.1995
- 2 S 415/95 -
Unterlassen der Gartenpflege sowie erhebliche Beschädigung der Wohnung durch Hundehaltung rechtfertigen ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Ein Mieter ist verpflichtet, mit der Mietsache pfleglich umzugehen. Kommt es daher neben der unterlassenen Gartenpflege zu einer erheblichen Beschädigung der angemieteten Wohnung aufgrund der Hundehaltung des Mieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom02.05.1996
- 26 C 38/96 -
Trotz erlaubter Hundehaltung kann im Falle des ständigen Jaulens und Bellens der Vermieter die Entfernung des Hundes verlangen
Hat der Vermieter dem Mieter eine Hundehaltung erlaubt, so kann er die Erlaubnis wieder zurückziehen, wenn der Hund durch ständiges Jaulen und Bellen den Hausfrieden schwerwiegend und nachhaltig stört. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1998, 316 wird teils auch als „WuM 98, 316“, „WuM 1998, S. 316“ oder „WuM 98, S. 316“ zitiert.