Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2003, 220
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 220
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 220:
Amtsgericht Aachen, Urteil vom29.01.2003
- 80 C 424/02 -
Kopierkosten für Belege einer Nebenkostenabrechnung in Höhe von 0,25 EUR pro Kopie angemessen
Eine Hausverwaltung darf für die Anfertigung von Kopien der Belege einer Nebenkostenabrechnung nur Ersatz von Kosten in Höhe von 0,25 EUR pro Kopie verlangen. Ein Betrag von 0,51 EUR pro Kopie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2003, 220 wird teils auch als „WuM 03, 220“, „WuM 2003, S. 220“ oder „WuM 03, S. 220“ zitiert.