Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 213
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 213
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 213:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.03.2008
- VIII ZR 37/07 -
Rauchen in Mietwohnungen kann Schadensersatzpflichten der Mieter begründen
Das Rauchen in einer Mietwohnung kann eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen, wenn durch das Rauchen "Verschlechterungen" der Wohnung verursacht werden, die sich nicht durch Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern Instandsetzungsarbeiten erfordern. Dies hat der Bundesgerichthof entschieden. Im vorliegenden Fall wies er allerdings die Klage des Vermieters ab, weil die angeblichen Rauchspuren durch Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken sowie Lackierung von Türen beseitigt werden konnten. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 213 wird teils auch als „WuM 08, 213“, „WuM 2008, S. 213“ oder „WuM 08, S. 213“ zitiert.