Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 594
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 594
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 594:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom01.07.2008
- 2 C 876/06 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Verhinderung oder mutwilliger Erschwerung der Mangelbeseitigung
Verhindert oder erschwert ein Mieter mutwillig die Mangelbeseitigung, ist er mit seinem Recht auf Mietminderung ausgeschlossen. Führt dies zu einem Zahlungsrückstand des Mieters, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 594 wird teils auch als „WuM 08, 594“, „WuM 2008, S. 594“ oder „WuM 08, S. 594“ zitiert.