Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 41
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 41
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 41:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom29.09.2008
- VIII ZR 124/08 -
Vermieter kann die Gartenpflegekosten nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegen, wenn der Mieter vertraglich zur Gartenpflege verpflichtet ist
Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Gartenpflege nach und bestehen auch sonst keine Gründe für den Vermieter, Gartenpflegemaßnahmen durchführen zu lassen, so hat dieser keinen Anspruch auf Umlage der entstandenen Kosten über die Mietnebenkostenabrechnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 41 wird teils auch als „WuM 09, 41“, „WuM 2009, S. 41“ oder „WuM 09, S. 41“ zitiert.