Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2013, 304
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 304
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 304:
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom14.02.2013
- 8 C 192/12 -
Einmalig geringfügig verspätete Mietzahlung nach Abmahnung berechtigt nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses
Zahlt ein Mieter nach erfolgter Abmahnung einmal seine Miete um einen Tag verspätet, rechtfertigt dies weder eine außerordentliche noch ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Denn das Fehlverhalten des Mieters ist nicht als erheblich anzusehen. Vielmehr liegt ein Bagatellfall vor. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2013, 304 wird teils auch als „WuM 13, 304“, „WuM 2013, S. 304“ oder „WuM 13, S. 304“ zitiert.