wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2016, 353

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 353

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 353:

Bundesgerichtshof, Urteil vom16.03.2016
- VIII ZR 326/14 -

BGH: Vertragliche Änderung der Neben­kosten­vereinbarung bedarf Zustimmung aller Mieter

Die vertragliche Änderung der Neben­kosten­vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Mieter. Allein durch den Umstand, dass in der Folgezeit der Vermieter keine Betriebs­kosten­abrechnung erstellt und dies der Mieter nicht beanstandet, liegt keine stillschweigende Zustimmung des Mieters zur Vertragsänderung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2016, 353 wird teils auch als „WuM 16, 353“, „WuM 2016, S. 353“ oder „WuM 16, S. 353“ zitiert.