Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 42
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 42
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 42:
Amtsgericht Köln, Urteil vom16.12.2015
- 221 C 282/15 -
Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss Alternativwohnung selbst bei Befristung des Mietvertrags anbieten
Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine Alternativwohnung anzubieten. Dabei ist es unerheblich, ob die Alternativwohnung nur für einen vorübergehenden Zeitraum zur Verfügung steht, also nur befristet angemietet werden kann. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 42 wird teils auch als „WuM 16, 42“, „WuM 2016, S. 42“ oder „WuM 16, S. 42“ zitiert.