Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 505
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 505
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 505:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom15.06.2016
- 38 O 73/15 KfH -
Eigenbezeichnung eines Immobilienmaklers als "Dienstleister" ändert nichts an Eigenschaft als Wohnungsvermittler
Verlangt ein vom Vermieter beauftragter Immobilienmakler für die Wohnungsbesichtigung eine Gebühr, so verstößt er damit gegen § 3 Abs. 3 des Wohnvermittlungsgesetzes (WoVermittG) und begeht einen Wettbewerbsverstoß. Bezeichnet sich der Makler selbst als "Dienstleister", so ändert dies nichts an seiner Eigenschaft als Wohnungsvermittler. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 505 wird teils auch als „WuM 16, 505“, „WuM 2016, S. 505“ oder „WuM 16, S. 505“ zitiert.