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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2016, 515

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 515

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 515:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom21.01.2016
- I ZB 12/15 -

BGH: Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit aufgrund Gesundheits- oder Suizidgefahr beim Schuldner nur in absoluten Ausnahmefällen

Besteht ein Gesundheitsrisiko oder eine Suizidgefahr bei einem Schuldner aufgrund einer Zwangsräumung, so kann nur in absoluten Ausnahmefällen ein Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Ein solcher Ausnahmefall wird in der Regel nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr in Zukunft ausgeschlossen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2016, 515 wird teils auch als „WuM 16, 515“, „WuM 2016, S. 515“ oder „WuM 16, S. 515“ zitiert.