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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2019, 579

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 579

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 579:

Kammergericht Berlin, Urteil vom20.06.2019
- 8 U 132/18 -

Unwirksamkeit einer zu früh ausgesprochenen Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Will der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aussprechen, muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Mieter der erforderliche Zahlungsverzug vorliegen. Eine zu früh ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2019, 579 wird teils auch als „WuM 19, 579“, „WuM 2019, S. 579“ oder „WuM 19, S. 579“ zitiert.