Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2024, 149
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2024, Seite: 149
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2024, 149:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.11.2023
- VIII ZR 77/23 -
BGH: Zutrittsrecht des Vermieters zur Wohnung zwecks Gutachtenerstellung zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete
Dem Vermieter einer Wohnung steht ein Recht zum Zutritt zur Wohnung zu, wenn er einen Sachverständigen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beauftragt hat. Die Beschaffenheit der Wohnung ist gemäß § 558 Abs. 2 BGB maßgebend für die ortsübliche Vergleichsmiete. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2024, 149 wird teils auch als „WuM 24, 149“, „WuM 2024, S. 149“ oder „WuM 24, S. 149“ zitiert.