Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2019, 641
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2019, Seite: 641
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2019, 641:
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom23.11.2018
- 2 B 194/18 -
Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner für öffentliche Kanalbenutzungsgebühren
Ein Wohnungseigentümer in Bremerhaven haftet gemäß 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 der Gebührenordnung zum Entwässerungsgesetz der Stadt Bremerhaven (EntwGebOBhv) als Gesamtschuldner für die öffentlichen Kanalbenutzungsgebühren. Eine Begrenzung der Haftung auf seine Miteigentumsanteile gemäß § 10 Abs. 8 WEG besteht nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2019, 641 wird teils auch als „ZMR 19, 641“, „ZMR 2019, S. 641“ oder „ZMR 19, S. 641“ zitiert.