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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZMR 2019, 641

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2019, Seite: 641

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2019, 641:

Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom23.11.2018
- 2 B 194/18 -

Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner für öffentliche Kanal­benutzungs­gebühren

Ein Wohnungseigentümer in Bremerhaven haftet gemäß 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 der Gebührenordnung zum Entwässerungsgesetz der Stadt Bremerhaven (EntwGebOBhv) als Gesamtschuldner für die öffentlichen Kanal­benutzungs­gebühren. Eine Begrenzung der Haftung auf seine Miteigentumsanteile gemäß § 10 Abs. 8 WEG besteht nicht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Bremen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZMR 2019, 641 wird teils auch als „ZMR 19, 641“, „ZMR 2019, S. 641“ oder „ZMR 19, S. 641“ zitiert.