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Fundstelle: jurisPR-FamR 18/2013, Anm. 2, Bernd Jahreis
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 18, Anmerkung: 2, Autor: Bernd Jahreis
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.01.2013
- VIII ZR 68/12 -
Erben können Haftung für Forderungen aus dem Mietverhältnis beschränken
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis reine Nachlassverbindlichkeiten sind, sofern das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat beendet wird. Der Erbe kann somit die Haftung auf den Nachlass beschränken und haftet nicht daneben mit seinem Eigenvermögen. Lesen Sie mehr
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