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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abkürzung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2013
- VII ZB 43/12 -

BGH: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen

Abkürzungen sind nicht erlaubt - Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden

Schriftsätze im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen einen den Namen des Unterzeichnenden erkennbare Unterschrift besitzen. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erging vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen eine Beklagte ein Zahlungsurteil. Gegen dieses Urteil legte die Anwältin der Beklagten Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg ein. Sowohl der Schriftsatz zur Berufungseinlegung als auch zur Berufungsbegründung enthielten einen durch die maschinenschriftliche Namensangabe geführten Schriftzug. Dabei sollte es sich um die Unterschrift der Anwältin handeln. Sie bestand aus zwei leicht bogenförmigen Strichen, die schleifenförmig am unteren Ende spitz zusammenfließen und am oberen Ende sich kreuzend ausliefen. Das Berufungsgericht hielt die Berufung für unzulässig, da... Lesen Sie mehr

Landgericht Essen, Urteil vom 26.04.2012
- 4 O 256/11 -

Eingetragene Vereine haben eine Impressumspflicht für ihre Website

Rechtsform "eingetragener Verein" muss nicht ausgeschrieben werden - Abkürzung "e.V." genügt

Eingetragene Vereine müssen auf ihrer Website entweder auf der Startseite oder im Impressum Anschrift des Vereins, Vertretungsberechtigte und ihre Rechtsform nennen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Parteien waren eingetragene Vereine zur Rettung von Rehkitzen. Der Beklagte betrieb eine Website. Weder auf der Startseite noch im Impressum wurden die Anschrift des Vereins und ein Vertretungsberechtigter genannt. Diese Informationen waren lediglich in der auf der Seite abrufbaren Satzung enthalten. Die Rechtsform wurde mit "e.V." abgekürzt... Lesen Sie mehr