die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abmahnkostenabwehrklausel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.01.2012
- I-4 U 169/11 -
Verwender einer Abmahnkostenabwehrklausel steht kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten zu
Verlangte Pflicht zum Vorabkontakt bindet Klauselverwender ebenfalls
Der Verwender einer Abmahnkostenabwehrklausel, durch die er vor Ausspruch einer anwaltlichen Abmahnung einen Vorabkontakt wünscht, wird durch diese ebenfalls gebunden. Spricht der Klauselverwender daher eine anwaltliche Abmahnung aus ohne zuvor Kontakt mit dem Betroffenen aufgenommen zu haben, steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Firma für Personalvermittlung im Pflegebereich sprach im August 2011 über ihren Anwalt gegenüber einem Konkurrenten wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung aus und verlangte neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR. Der Konkurrent gab zwar die Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber die Abmahnkosten zu erstatten. Er verwies zur Begründung auf eine Klausel der Personalvermittlungsfirma, wonach sie selbst bei möglichen Wettbewerbsverstößen einen Vorabkontakt wünsche und eine anwaltliche Abmahnung ohne einen solchen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 28.03.2013
- 13 U 19/13 -
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten trotz verwendeter Abmahnkostenabwehrklausel
Kein Ausschluss des Anspruchs aufgrund Unwirksamkeit der Klausel
Verwendet jemand eine Abmahnkostenabwehrklausel, so ist ihm die Geltendmachung eigener Abmahnkosten nicht wegen Treu und Glaubens gemäß § 242 BGB verwehrt. Denn eine solche Klausel ist unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Oberlandesgericht Celle im Rahmen eines Berufungsverfahrens unter anderem entscheiden, ob auch dann ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht, wenn der Abmahnende selbst eine Abmahnkostenabwehrklausel verwendet.Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten nicht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016
- I-20 U 52/15 -
Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei Verwendung einer Abmahnkostenabwehrklausel
Unwirksamkeit der Abmahnkostenabwehrklausel unerheblich
Wer von anderen durch eine Abmahnkostenabwehrklausel verlangt, vor Einschaltung eines Anwalts zwecks Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes, sich zunächst an ihn zu wenden, kann selbst nicht die Erstattung von Abmahnkosten verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Abmahnkostenabwehrklausel unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Online-Händlerin mahnte einen Mitbewerber wegen einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung ab und verlangte unter anderem die dadurch entstandenen Abmahnkosten erstattet. Der Mitbewerber hielt dies jedoch für unzulässig und verwies auf die Abmahnkostenabwehrklausel der Online-Händlerin. Nach dieser verlangte die Online-Händlerin: "Keine... Lesen Sie mehr